Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spendenmitteln Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von Flüchtlingskindern sowie gesunde Ernäh-
rung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung. Für das Deutsche Kinderhilfswerk sind die folgenden Punkte besonders wichtig. Sie fließen in die Entscheidungüber die Förderanträge und die Beurtei-
lung der Sachberichte besonders ein.
a) Kinderrechte: Die Bewerbung sollte thematisch mit den Kinderrechten in
Verbindung stehen und sich ausdrücklich auf Projekte beziehen, in denen
Kinder und Jugendliche mitbestimmen und ihre eigenen Ideen und Anre-
gungen direkt einbringen können. Eine Anlehnung an die UN-Kinder-
rechtskonvention soll mit dem Antrag gewährleistet sein.
b) Themenbezug: Es werden nur die Projektanträge berücksichtigt, in denen
die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu den
Themen Kinderrechte/Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz und
Kinderkultur deutlich wird.
c) Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Die beteiligten Kinder und Ju-
gendlichen sind vom Thema direkt betroffen und nehmen freiwillig am
Projekt teil. Sie erhalten reale Einflussmöglichkeiten und werden über ihre
Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgeklärt. Es herrscht zu jeder Zeit und
auf allen Ebenen Transparenz über die Diskussions- und Entscheidungs-
abläufe. Die Kinder und Jugendlichen erhalten alle Informationen, die sie
brauchen, um Entscheidungen mit Sachverstand fällen zu können. Die Ar-
beitsform ist altersgerecht in Ansprache und Zeiteinteilung. Erwachsene
tragen nur dort (Gesamt)Verantwortung, wo es rechtlich und fachlich not-
wendig ist.
d) Nachhaltigkeit: Das Projekt fördert Kinder und Jugendliche in ihren Fähig-
keiten und unterstützt sie beim Erkennen und Ausdrücken eigener Anlie-
gen. Die Ergebnisse des Projektes sind auf nachhaltige Effekte ausgerich-
tet und fließen bspw. in die Entscheidungsabläufe von Politik und Verwal-
tung ein.
e) Kinderschutz: Wir legen Wert darauf, dass sich die geförderten Projekte
an den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechten von
Kindern orientieren und diese verbreiten. Dazu gehört insbesondere der
Schutz von Kindern vor Gewalt oder sexueller Ausbeutung im Rahmen der
Projektarbeit und Veranstaltungen. Ein transparentes Beschwerdema-
nagement im Rahmen der Projektplanung und -umsetzung wird hierbei
vorausgesetzt.
f) Diversität und Chancengleichheit: Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt
sich ein für eine inklusive Gesellschaft und Arbeitsweilt. Geförderte Pro-
jekte sollten diesem Grundgedanken entsprechen. Im Hinblick auf Ge-
schlechterzugehörigkeit, sexuelle Orientierung, sozialen Status, Alter,
körperlicher Beeinträchtigung, Hautfarbe, Sprache, Herkunft wird die För-
derung eines gleichberechtigten Miteinanders verschiedener Lebensfor-
men im Rahmen geförderter Projekte erwartet.