Cookie-Richtlinie

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die zu weiteren Statistikzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie neben den notwendigen Cookies auch solche einer anderen Kategorie zulassen möchten. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie Verwendung ALLER Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen besuchen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen.

,

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die zu weiteren Statistikzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie neben den notwendigen Cookies auch solche einer anderen Kategorie zulassen möchten. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie Verwendung ALLER Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen jederzeit ändern, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. 
Mehr erfahren

,
main content start,

U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen

Beschreibung

Antragssumme:

• Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten
 

Antragsberechtigt:

• Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit
   anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten

• Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt.

• es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll
 

Kosten-/Finanzplan:

• Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
• keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
• Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein
 

Projektbeginn:

• Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den
   Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen

• Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres

  Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres

• Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden
 

Projektende:

• Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden
 

Förderentscheidung:

• Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine
   Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen)
 

Antragsvordruck:

• Auf unseren Internetseiten steht ein eigener Login-Bereich zur Verfügung. In diesem Login-Bereich können Sie Ihren Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen. 
 

Nicht förderfähig

• Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung).

• In den Kostenplänen dürfen keine unbaren Leistungen enthalten sein (ehrenamtliche Arbeit, kostenlose zur Verfügungstellung von Räumen oder Technik, Sachspenden von Material). Es dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine Geldbewegung geben wird.

2. November 2022 , 2. Mai 2023 , 2. Mai 2023 , 2. November 2023 , 2. November 2024 , www.fonds-soziokultur.de/foer… Nachfolgend die Kategorien beziehungsweise Filter des Beitrags. berlinweit Ausschreibung / Wettbewerb Antidiskriminierung Antirassismus Flucht und Migration Gender Globalisierung Inklusion Kinderrechte Nachhaltigkeit Öffentlicher Raum Politik und Geschichte Digitalisierung Stadtentwicklung Spartenübergreifend Künstler*innen / Kulturschaffende Lehrkräfte Pädagogisches Fachpersonal