U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen
Antragssumme:
• Max. 4.000 Euro, jedoch max. 80 % der Projektgesamtkosten
Antragsberechtigt:
• Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit
anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
• Vereine können den Antrag stellvertretend für jungen Menschen stellen (z.B. für FSJler*innen), wenn das beantragte Projekt ein eigenständiges und selbständiges Projekt dieser jungen Menschen ist und der Verein "nur" die finanztechnische Abwicklung für das Projekt übernimmt.
• es muss aus dem Antrag (Selbstdarstellung) erkennbar sein, dass das Projekt in eigener Verantwortung der Jugendlichen geplant und realisiert werden soll
Kosten-/Finanzplan:
• Ausweis der gesamten Kosten des Projektes im Kostenplan
• keine Quotenvorgabe für die Bereitstellung von Eigen- und Drittmitteln
• Drittmittel müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bewilligt sein
Projektbeginn:
• Die Vorhaben dürfen (einschl. der Vorbereitungsarbeiten) nicht vor den
Entscheidungssitzungen der zuständigen Kuratoriumskommission beginnen
• Antragsfrist 2. Mai: Projektbeginn frühestens Mitte Juli des Jahres
Antragsfrist 2. November: Projektbeginn frühestens Ende Januar des Folgejahres
• Die Projektmittel sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden
Projektende:
• Die Projekte müssen nicht im laufenden Jahr abgeschlossen werden
Förderentscheidung:
• Ca. 8 bis 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfristen durch eine
Kuratoriumskommission (2 Kuratoriumsmitglieder und 2 stimmberechtigte junge Personen)
Antragsvordruck:
• Auf unseren Internetseiten steht ein eigener Login-Bereich zur Verfügung. In diesem Login-Bereich können Sie Ihren Antrag in einem Online-Formular ausfüllen, zwischenspeichern, später weiter bearbeiten und nach Fertigstellung beim Fonds Soziokultur einreichen.
Nicht förderfähig
• Es dürften grundsätzlich keine investiven Ausgaben in den Kostenplänen enthalten sein (= Kauf von Immobilien, Renovierung von Räumen, Kauf von Technik oder Büromöbeln etc. ab 800 € je Einzelanschaffung).
• In den Kostenplänen dürfen keine unbaren Leistungen enthalten sein (ehrenamtliche Arbeit, kostenlose zur Verfügungstellung von Räumen oder Technik, Sachspenden von Material). Es dürfen nur Ausgaben kalkuliert werden, zu denen es später eine Geldbewegung geben wird.