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Zweck
Der Projektfonds stellt Mittel für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung.
Förderschwerpunkt
Gefördert werden künstlerische Aktivitäten, welche die Lebenswelten und Themen der jungen Menschen verhandeln. Es werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen.
Modalitäten
Voraussetzung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern: mindestens einem aus dem Bereich Kunst/Kultur und einem aus den Bereichen Bildung und/oder Jugend. Je nach Fördersäule gelten unterschiedliche Fördersummen, Fristen und Bedingungen.
Es handelt sich um die Fördersäule 3 des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung. Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Kulturämter der jeweiligen Bezirke. Die Förderbedingungen variieren je nach Bezirk. Nähere Informationen können Sie beim Kulturamt des jeweiligen Bezirks erfragen.
Zweck
denkmal aktiv bietet den Rahmen für schulische Projekte zu den Themen Kulturerbe und Denkmalschutz.
Förderschwerpunkt
Schulen werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gemeinsam mit ihren Partnern fachlich und koordinativ begleitet und finanziell unterstützt.
Modalitäten
Für die Teilnahme am Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz können sich alle Schulen ab der Jahrgangsstufe 5 bewerben, indem sie eine ausformulierte Projektidee einreichen. Schuljahresprojekte an allgemein- und berufsbildenden Schulen werden mit einer fachlich-koordinativen Begleitung und einer finanziellen Projektförderung von 1.900 Euro gefördert. Projektwochen oder Projektphasen in der Sekundarstufe I und II werden mit einer Kostenerstattung in Höhe von 200 Euro unterstützt.
Ausschreibung für die Schuljahresprojekte ist jedes Jahr im März. Eine Bewerbung ist von diesem Zeitpunkt bis zum Mai des Jahres möglich. Die Bewerbung um Förderung einer Projektwoche ist jederzeit möglich.
Zweck
Die Aktivitäten des Fonds zielen auf die Stärkung einer kunst-orientierten Förderung ab und stehen für eine fachgerechte sowie gezielte Entwicklung von künstlerischen Konzepten und Vorhaben, stets in der Selbstbeauftragung von Künstler*innen. Durch seine Förderung möchte der Fonds einen substanziellen Beitrag zur Weiterentwicklung einer vielgestaltigen Theater-, Performance- und Tanzlandschaft in Deutschland leisten.
Förderschwerpunkt
Gefördert werden bundesweit herausragende und qualitativ anspruchsvolle Vorhaben, Einzelprojekte und Projektkonzeptionen, die sich mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen und aufgrund ihrer spezifischen Ästhetik, exemplarischen Versuchsanordnung oder besonderen Interaktion mit dem Publikum modellhaft für das Freie Theater und den Freien Tanz sind. Mit zusätzlichen Sonderprogrammen greift der Fonds Darstellende Künste immer wieder gesellschaftliche Herausforderungen und Themen, wie Diversität, Digitalisierung, Kunst im ländlichen Raum und die Fortentwicklung der ästhetisch-künstlerischen Formate auf.
Modalitäten
Unterschiedliche, wechselnde Programme mit unterschiedlichen Modalitäten.
Zweck
Ziele des Fonds sind die Förderung und Weiterentwicklung der Soziokultur und die Förderung der kulturellen Bildung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen sowie die Ermutigung und Befähigung zur aktiven Mitgestaltung des gesellschaftlichen und des Kulturlebens.
Förderschwerpunkt
Der Fonds Soziokultur fördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Projekte, die für die partizipative Kulturentwicklung Deutschlands bedeutsam sind und die Weiterentwicklung der soziokulturellen Praxis bewirken. Die Projekte besitzen Modellcharakter und verbinden Kunst und Kultur mit gesellschaftlichen Fragestellungen.
Modalitäten
zeitlich befristete Projekte, 2 Förderrunden jährlich, Fristen 1. Mai und 1. November
Fördersumme
3.000-30.000€; die Projektlaufzeit darf maximal drei Jahre dauern. Eigenmittel: max. 80% der förderfähigen Gesamtausgaben. Mind. 20% Kofinanzierung: Eigenmittel, geplante Einnahmen, andere Fördermittel.
Weitere Förderprogramme des Fonds Soziokultur:
U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen für 18- bis 25-jährige Projektverantwortliche und Cultural Bridge: für Kulturarbeit zwischen Großbritannien und Deutschland
Zweck
Der Hauptstadtkulturfonds fördert Einzelprojekte und Veranstaltungen, die überregionale und internationale Ausstrahlung haben, bzw. besonders innovativ sind und zur Entwicklung der Künste beitragen oder eine bedeutende Tradition aufnehmen und weiterführen.
Förderschwerpunkt
Berücksichtigt werden können Konzepte aller künstlerischen Sparten (Ausnahme Film), die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind. Die Projekte sollen für Berlin erarbeitet und in Berlin präsentiert werden, aber gleichzeitig für eine Öffentlichkeit über Berlin hinaus relevant sein.
Modalitäten
Antragsfristen: Mitte April und Anfang Oktober jeden Jahres. Die Antragsbearbeitung beträgt etwa drei Monate. Projekte können komplementär gefördert werden. Ausgenommen sind Gelder, die durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vergeben werden.
Zweck
Der Jugend- Demokratiefonds fördert Projekte, die einen Rahmen zum Erproben für Neues schaffen und experimentell-innovative Ansätze sowie das Engagement und die Aktivierung junger Menschen zum Ziel haben. Thematisch wird die Vielfalt der Lebenswelten sowie die Ermutigung zu Respekt gegenüber Unterschiedlichkeit berücksichtigt. Kooperationen mit Netzwerken gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit werden besonders unterstützt.
Förderschwerpunkt
Förderbereich 1A – Projekte mit innovativer und/oder landesweiter Bedeutung, die sich mit politisch-historischer Bildung, erweiterten Beteiligungskontexten und neuen -formaten beschäftigen und ehrenamtliches Engagement, Vielfalt und Toleranz fördern. Berliner Jugendjury – Projekte von Jugendinitiativen, die selbstbestimmt umgesetzt werden, offen für andere sind und/oder über Bezirksgrenzen hinaus wirken. Die Jugendinitiativen entscheiden selbst als Jury über die Förderungen. Förderbereich 2 – Bezirkliche Kinder- und Jugendjurys: Projekte, die von jungen Menschen selbst entwickelt und beantragt werden und lokal im Bezirk verortet sind. Die Antragstellenden entscheiden als Jury selbst über Projektauswahl und Mittelverteilung.
Fördersumme
Förderbereich 1A: Max. 15.000€ pro Projekt über max. 12 Monate (2malige Anschlussförderung möglich); Berliner Jugendjury: Max. 3.000€ pro Projekt; Förderbereich 2: 300-1.000€ pro Projekt
Zweck
Zu den Aufgaben der Stiftung gehört die Beratung und Förderung von Jugendprojekten, Familienprojekten, Tagungen, Studien etc., welche die methodische und strukturelle Weiterentwicklung der Jugend- und Familienarbeit zum Ziel haben.
Förderschwerpunkt
Die Förderung zielt ab auf die Entwicklung eines vielfältigen und modernen Jugendhilfeangebots, in der Kinder und Jugendliche ihre eigenen Vorstellungen aktiv umsetzen können und generationsübergreifende Aktivitäten ihren Stellenwert haben.
Modalitäten
gemeinnützige Organisationen, 5-6 Förderrunden pro Jahr, unterschiedliche Fristen
Mit dem Programm „Kultur macht stark! – Bündnisse für Bildung“ fördert das BMBF in der dritten Förderphase (2023-2027) Projekte im Bereich der kulturellen Bildung, die von lokalen Bündnissen vor Ort geplant und durchgeführt werden. Die Projekte richten sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren und können alle künstlerischen Sparten und Kulturformen sowie interdisziplinäre Angebote umfassen. Bundesweit arbeitet das BMBF mit 27 Verbänden und Initiativen zusammen, die als Programmpartner fungieren und die Mittel weiterleiten.
Bei Fragen zu Kultur macht stark wenden Sie sich an den InfoPoint Kulturelle Bildung - Berliner Servicestelle für Kultur macht stark.
Zweck
Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes.
Förderschwerpunkt
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
Fördersumme
Die Mindestantragssumme liegt bei 50.000 Euro. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Die Antragsfrist ist jährlich im Sommer.
Zweck
Die Landeszentrale fördert Vorhaben der politischen Bildung für Einwohnerinnen und Einwohner Berlins.
Förderschwerpunkt
Das ausdrückliche Ziel der Förderung sind Maßnahmen der politischen Bildung, zur Stärkung des pluralistisch-demokratischen, rechtsstaatlichen und friedlichen Denkens und Verhaltens sowie Maßnahmen zur Befähigung, sich am politischen Leben zu beteiligen.
Modalitäten
Jährliche Ausschreibung mit Themenschwerpunkt. Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Bildungsträger, Institutionen, Vereine usw. Die Förderanträge werden immer zum Jahresende für das Folgejahr entgegengenommen.
Fördersumme
Die Förderung soll mindestens 500,- Euro und kann maximal 5.500,- Euro pro Projekt betragen. Der Träger muss Einnahmen, Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 20% der förderfähigen Ausgaben ins Projekt einbringen.
Zweck
Die Mittel der Medienanstalt Berlin-Brandenburg sind zur Förderung von Medienkompetenz bestimmt.
Förderschwerpunkt
Im Mittelpunkt der Medienkompetenz-Förderung steht das Engagement gegen Desinformation und die generationsübergreifende Stärkung von Informations- und Nachrichtenkompetenzen. Ziel ist die Förderung eines selbstbestimmten Umgangs mit Medien und einer kritisch-analytischen Reflexion von digitalen Medienangeboten und -technologien sowie die Stärkung einer freien Meinungsbildung und eines fairen öffentlichen Diskurses in einer medial geprägten Gesellschaft. Die Projekte müssen Bürger*innen aus Berlin und dem Land Brandenburg zu Gute kommen.
Modalitäten
Es erfolgen i. d. R. mehrmals pro Jahr öffentliche Ausschreibungen auf der Webseite. In der Regel übernimmt die mabb nicht mehr als 50% der zuwendungsfähigen Projektgesamtkosten. Bei Förderungen unter thematischem Schwerpunkt ist eine Förderung bis zu 100% möglich.
Zweck
Die Förderprogramme unterstützen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung, der Kinder- und Jugendhilfe und für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Förderschwerpunkt
Inklusion ist ein zentrales Thema.
Modalitäten
Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Es können bis zu 350.000€ beantragt werden. Der Förderzeitraum liegt bei bis zu 5 Jahren.
Zweck
Die Allianz Foundation fördert gemeinnützige Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten, die an der Schnittstelle dieser Bereiche arbeiten und einen systemischen Wandel anstreben.
Förderschwerpunkt
Die geförderten Projekte verfolgen einen translokalen, interdisziplinären und wirkungsorientierten Ansatz, weisen eine hohe konzeptuelle, inhaltliche und ggf. künstlerische Qualität auf und ermöglichen eine nachhaltige Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Einrichtungen. Als weitere zentrale Schlagworte werden genannt: gerechte Teilhabe, Intersektionalität, Inklusion, Partizipation, Nachhaltigkeit.
Modalitäten
Projektskizzen, die zunächst geprüft werden und einem Förderantrag vorausgehen, können laufend eingereicht werden, spätestens jedoch bis 15.2. für Projekte, die ab 1.8. desselben Jahres beginnen. Der Förderumfang liegt bei 80.000-150.000€ pro Jahr für max. 2 Jahre. Eigen- oder Drittmittel von mind. 25 % der Gesamtkosten sind erforderlich
Zweck
Unterstützt werden Projekte, die sich mit den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beschäftigen. Weitere mögliche Themen: Kinder- und Menschenrechte, Ungleichwertigkeitsvorstellungen in der Einwanderungsgesellschaft, Ursachen und Folgen von Diskriminierung.
Förderschwerpunkt
Es gibt folgende Schwerpunkte: Gelungene Beispiele demokratischer Jugendarbeit, Musik als Mittel zur Stärkung einer alternativen Gegenkultur, Arbeit mit Betroffenen rechtsextremer Gewalt und Stärkung von Minderheiten, Lokale und überregionale Netzwerke sowie Recherche, Dokumentation und Internet. Die geförderten Projekte sollten in verschiedenen Lebensbereichen ansetzen (z. B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur) und verschiedene Altersgruppen ansprechen (Schule, Übergang Schule-Beruf, Arbeitswelt). Besonderes Interesse besteht an der Förderung kleiner Initiativen und Projekte, die auf anderem Wege wenig Chance auf finanzielle Unterstützung haben.
Modalitäten
Kleinanträge bis 2.500 Euro können laufend eingereicht werden; für Anträge von mehr als 2.500 Euro: 31.1. und 31.7. jeden Jahres
Zweck
Die Arbeit der DKJS fokussiert vier Themenfelder: Kita und Schule gestalten, Bildungspartner vernetzen, Verantwortung wagen und Perspektiven schaffen. Mit ihren Programmen verfolgt die DKJS das Ziel, praktische Antworten auf drängende bildungspolitische Fragen zu entwickeln und Verbesserungen im Bildungssystem anzustoßen.
Förderschwerpunkt
Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren
Modalitäten
Förderung im Rahmen verschiedener Programme
Zweck
Allgemeines Ziel der Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen sowohl in der Planungs- als auch in der Realisierungsphase. Anträge können insbesondere Vereine und Initiativen (auch Kinder- und Jugendgruppen) stellen.
Förderschwerpunkt
Mit den Themenfonds möchte das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte von Initiativen und Einrichtungen in den Bereichen Spiel und Bewegung, Medienkompetenz, Kinderpolitik und Kinderkultur, welche die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben.
Modalitäten
Benantragt werden können bis zu 5.000€, in Ausnahmen bis zu 10.000€. Mindestens 20% der Gesamtprojektkosten aus Eigenmitteln, Drittmitteln oder Eigenleistungen. Antragstellung bis 31.3. und 30.9. jeden Jahres; Förderentscheidung nach circa 6 Wochen
Viele Schulen haben einen Förderverein. Diese können Projekte finanziell unterstützen oder durch Know-how, Kontaktvermittlung oder Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben.
Um Kontakt zum Förderverein herzustellen, sprechen Sie die Schulleitung, eine Lehrerin oder einen Lehrer vor Ort an. Häufig gibt es Informationen zu den Fördervereinen auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Zweck
Die Kreuzberger Kinderstiftung möchte Kinder und Jugendliche dazu anregen, ihr Lebensumfeld und die Gesellschaft aktiv, verantwortungsbewusst und demokratisch mitzugestalten. Ein Jugendrat entscheidet über die Bewilligung der Projekte. Diese sollen interkulturellen Austausch und soziales Engagement zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
Förderschwerpunkt
Die Partizipation Jugendlicher an Organisation und Durchführung ist gewünscht. Es werden nur außerschulische Projekte gefördert, die nicht im Rahmen eines schulischen Lehrplans stattfinden. Im Fokus stehen Projekte, die von Kindern und Jugendlichen mit initiiert und getragen werden.
Modalitäten
4 Förderrunden jährlich. Mit 22.500€/Sitzung werden im Schnitt 10-12 Projekte gefördert. Es werden 50% der Gesamtkosten gefördert, weitere Finanzmittel müssen nachgewiesen werden. Bis 2.000€ Gesamtkosten sind keine weiteren Finanzmittel erforderlich.
Zweck
Die Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘ unterstützt die Entwicklung und Umsetzung musisch-kultureller Projektideen in den Sparten Musik, bildende Kunst, darstellende Kunst sowie Literatur, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördern.
Förderschwerpunkt
Insbesondere werden Projekte berücksichtigt, die von mehreren Partnern gemeinsam umgesetzt werden und/oder sich an Geflüchtete richten. Die Teilnehmenden sollten in allen Phasen des Projekts möglichst aktiv beteiligt werden. Nicht gefördert werden Projekte, die bereits in gleicher Form in Deutschland existieren.
Modalitäten
Gefördert werden Projektideen von Bildungseinrichtungen, Vereinen und individuellen Akteuren in Kooperation mit gemeinnützigen Partnern. Der Förderumfang liegt bei max. 7.500€ über 3-6 Monate. Antragsfrist ist jährlich im Herbst.
Zweck
Gefördert werden Projekte in den Sparten darstellende und bildende Kunst, Musik, Literatur und Neue Medien. Ein Fokus liegt auf werteorientierter Wirtschaftsbildung und der Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung.
Förderschwerpunkt
Die Stiftung unterstützt innovative, modellhaft angelegte Vorhaben, die sich durch partizipative, neuartige Vermittlungsformen auszeichnen und einen langfristigen Einfluss und (über)regionale Bedeutung entfalten. Möglichst vielen Kindern und Jugendlichen aus diversen Kontexten soll Zugang zu kultureller und wirtschaftsethischer Bildung ermöglicht werden.
Modalitäten
Vorabanfragen: 1.3. und 1.9.; Anträge: 15.3. und 15.9. jeden Jahres; Förderentscheidung nach 4 Monaten. Der Förderumfang liegt erfahrungsgemäß im Bereich von 5.000-25.000€.
Zweck
Die Projekte der Stiftung ermöglichen und stärken gesellschaftliche Orientierung, Teilhabe und Zusammenhalt durch Bildung. Sie verstehen sich als Beitrag zur Schaffung von Chancengleichheit quer durch die Gesellschaft und als Instrument zur Integration.
Förderschwerpunkt
Alle Projekte und Initiativen haben zum Ziel, zur Entwicklung, Sicherung und Steigerung der Qualität im deutschen Bildungssystem beizutragen – sowohl im vorschulischen als auch im schulischen Bereich
Modalitäten
Die Förderung ist vielfältig. Einzelheiten sind auf der Webseite zu finden.
Zweck
Die Stiftung Mercator ist eine private, unabhängige Stiftung. Sie strebt mit ihrer Arbeit eine Gesellschaft an, die sich durch Weltoffenheit, Solidarität und Chancengleichheit auszeichnet.
Förderschwerpunkt
Thematisch sollten die Projekte sich mit mindestens einem der von der Stiftung Mercator vorgegebenen vier Schwerpunkte beschäftigen: Digitalisierte Gesellschaft, Europa in der Welt, Klimaschutz und Teilhabe und Zusammenhalt. Zusätzlich werden die Anträge auch nach strategischen Kriterien bewertet: Nur Anträge mit den höchsten qualitativen Maßstäben ihres jeweiligen Feldes haben Aussicht auf Förderung.
Modalitäten
Antragskizzen, die einem Vollantrag vorausgehen, können laufend eingereicht werden. Die Prüfung dauert etwa sechs Wochen. Wenn diese positiv ausfällt, werden Sie zum Vollantrag eingeladen.
Zweck
Ein wesentliches Anliegen der Stiftung ist es, das Singen mit Kindern zu fördern.
Förderschwerpunkt
Für das Singen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen und in Schulen werden umfangreiche Fortbildungsprogramme geboten. Zudem werden Materialien wie Liederkalender, Liederbücher und Liederpässe veröffentlicht. Die Angebote der Stiftung adressieren Familien, Erzieher*innen, Lehrer*innen oder auch Hebammen gleichermaßen.
Modalitäten
Es gibt Angebote für Familien, Hebammen, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer.
Damit Projektideen Wirklichkeit werden, haben wir hier interessante Förderprogramme in Form von Kurzprofilen zusammengetragen. Bitte folgen Sie den Links zur Homepage des jeweiligen Geldgebers für detaillierte Informationen.