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Land Berlin schreibt neues Förderprogramm aus!

"Kofinanzierungsfonds" unterstützt bei Förderanträgen mit Eigenmittelanteil


Die Berliner Kulturverwaltung hat ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches es Berliner Künstlerinnen und Künstlern sowie Gruppen ermöglichen soll, Anträge bei Förderinstitutionen zu stellen, die einen Kofinanzierungsanteil voraussetzen. Professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Gruppen aller Kunstdisziplinen, insbesondere der freien Szene, aber auch der Kulturellen Bildung, sind antragsberechtigt.

Es kann nach Verabschiedung des entsprechenden Haushaltes bis zu 400.000 Euro vergeben werden, pro Antragsteller kann sich die Antragssumme auf maximale 50.000 Euro belaufen. Dazu ist der Antrag einzureichen, der bei der externen Förderinstitution gestellt wird, die den Kofinanzierungsanteil als Voraussetzung für eine Förderung verlangt.

Die Anträge werden durch eine interdisziplinäre Jury nach künstlerischer Qualität, der Möglichkeit der plausiblen Umsetzung sowie ihrer Wirtschaftlichkeit und hinsichtlich der Ergänzung des Kulturangebotes der Stadt beurteilt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Förder- und Entscheidungsfristen der externen Förderer ist eine Antragsstellung und Beurteilung der Anträge laufend möglich.

Hinweis: Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin (Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Hauptstadtkulturfonds) enthalten oder vorgesehen sind.

Infoblatt zum Kofinanzierungsfonds

Onlineformular zur Antragsstellung an die folgende Adresse:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
- V D Li - 
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin-Mitte

Kontakte / Weitere Informationen
Mareike Ligges
Tel.: (030) 90 228 711E-Mail: Mareike.Ligges@kultur.berlin.de

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