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Wie können Modellprojekte kultureller Bildung besser gefördert werden?

Studie vorgelegt


Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert seit 2009 Modellprojekte kultureller Bildung. Auch eine Reihe von Bundesländern legt einen Schwerpunkt auf Modellprojekte. Eine Studie der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel im Auftrag der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen analysiert die Qualität und Entwicklungspotentiale dieser Förderprogramme. Mit der Durchführung der Studie wurde das Wiener Beratungs- und Forschungsinstitut EDUCULT betraut. Die Ergebnisse der Forschung wurden im September bei einem Abschlusskolloquium in Wolfenbüttel präsentiert und mit dem Publikum diskutiert.

Ziel der Studie war es nicht, die Potenziale einzelner Projekte zu beurteilen, sondern einen möglichen Veränderungsbedarf der Förderung von Modellprojekten insgesamt herauszustellen. Die Studie hat dabei Tendenzen herausgearbeitet, wie bisherige Förderkriterien modifiziert werden können – auch in Hinblick auf die Verstetigung von erfolgreichen Modellprojekten oder deren Übertragbarkeit in andere Kontexte – und einen Vergleich der unterschiedlichen Zugänge auf Bundes- und Länderebene vorgenommen. Dafür hat das Forschungsteam Interviews und Round Tables mit über 90 Akteurinnen und Akteuren aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Kultur und Bildung organisiert. Die Studie liefert Einsichten zu folgenden Fragen:

  • Welche Programme für Modellhaftigkeit und Innovation existieren in den untersuchten Bundesländern und was sind deren Schwerpunkte? Inwiefern sind diese offen für unterschiedliche Sparten oder Themen?
  • An welche Zielgruppen richten sich die Programme und werden bestimmte Kooperationsmodelle zur Erreichung der Zielgruppen gefordert?
  • Inwiefern spielen Innovation und Entwicklung auf der einen Seite und Nachhaltigkeit und Strukturbildung auf der anderen Seite bei der Konzeption und Umsetzung der Programme eine Rolle?
  • Wo stoßen Antragstellerinnen und Antragsteller an ihre Grenzen, bspw. bei bundesländerübergreifenden Projektkooperationen, dem bestehenden Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern oder hinsichtlich der Einbringung von Drittmitteln? Wo ergänzen sich bestehende Programme optimal und wo nicht?
  • Wie werden die Förderentscheidungen transparent gemacht?
  • Wie und nach welchen Kriterien werden die Programme evaluiert, um diese hinsichtlich der Weiterentwicklung oder möglichen Verstetigung angemessen zu bewerten?

Zum Abschlussbericht geht es hier (PDF, 119 Seiten).

Mehr Informationen: http://www.bundesakademie.de/projekte/modellprojekte-kultureller-bildung

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