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Anträge für ChanceTanz_Sonderprojekte ab sofort möglich


Der Bundesverband Tanz in Schulen e.V., gefördert vom BMBF im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, schreibt eine neue Förderrunde für das Projekt ChanceTanz aus.

Mit der 4. Ausschreibung von ChanceTanz können ab sofort Anträge zur Förderung von „Tanz_Sonderprojekten“ gestellt werden. Bereits bestehende Bündnisse, die mit interessierten Kindern und/oder Jugendlichen in 2014 eine Tanzproduktion erarbeiten wollen, können für ihr Projekt bis zu 20.000,- € beantragen.

ChanceTanz wurde initiiert, um tanzkünstlerische Projekte, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche richten, zu unterstützen. Unter professioneller Anleitung soll den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, eigene Themen einzubringen und diese kreativ umzusetzen. Die Projektinhalte können individuell von den Bündnispartnern zusammengestellt werden. Die lokalen Bündnisse sollen aus mindestens drei unterschiedlichen Partnern aus den Bereichen Tanzkunst – Kultur - sozialräumliche Einrichtung - Schule/Kita – Aus-/Weiterbildung bestehen.

Gefördert werden außerunterrichtliche und zusätzliche Bildungsmaßnahmen, die sich mit Tanz beschäftigen und folgende Kriterien erfüllen: Das Tanzprojekt soll mindestens 80-100 Stunden dauern, eine durchschnittliche Teilnehmerzahl von 12 Kindern oder Jugendlichen haben, es sollen ein professioneller Tanzvermittler und ein Pädagoge mitwirken, das Endprodukt soll eine abendfüllende Tanzproduktion mit mindestens zwei Abschlussaufführungen sein und die teilnehmer im Idealfall über Tanzerfahrung verfügen.

Die aktuelle Ausschreibung für Sonderprojekte ist ohne Antragsfrist. Die Projekte müssen jedoch noch in 2014 beginnen.

"ChanceTanz" fördert lokale Projektvorhaben, in denen Kinder und Jugendliche unter professioneller Leitung von Tanzkünstlern/Pädagogen an einem tänzerisch-kreativen Prozess teilhaben und diesen aktiv mitgestalten. Die erarbeiteten Ergebnisse der Projekte werden jeweils präsentiert. Neben der aktiven Teilhabe am Tanzangebot sollen Angebote zur Rezeption von Tanz in Form von Aufführungs- oder Probenbesuchen professioneller Tanzkompanien sowie Gespräche und Begegnungen mit Tanzkünstlern inkludiert sein. Ehrenamtlich tätige Paten (z.B. Studierende verschiedener Tanz- oder Tanzpädagogikausbildungen, der Kulturpädagogik, Sport- oder Tanzwissenschaft) können die jeweiligen Projektaktivitäten unterstützen.

Als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhält der Bundesverband Tanz in Schulen von 2013 bis 2017 dafür im Rahmen des Förderprogramms "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" bis zu 5,8 Millionen Euro, die er an die von einer Expertenjury ausgewählten Projekte weiterleitet.

Mehr Infos finden Sie unter: http://www.bv-tanzinschulen.de

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