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Rat für Kulturelle Bildung fordert Absicherung der Grundversorgung mit Kultureller Bildung

Gremium stellt neue Publikation vor: „SCHÖN, DASS IHR DA SEID. KULTURELLE BILDUNG: TEILHABE UND ZUGÄNGE“.


Experten dringen auf eine Alphabetisierung in den Künsten und bewerten Teilhabe als zentrales Qualitätsmerkmal von Kultureller Bildung.

Bei der Präsentation seiner Denkschrift zur Qualität der Teilhabe an Kultureller Bildung richtet der Rat für Kulturelle Bildung deutliche Forderungen an die Politik, die Grundversorgung mit Kultureller Bildung zu sichern. „Teilhabe an Kultureller Bildung ist nicht gewährleistet, solange es keine Grundversorgung gibt.“, so der Vorsitzende des Rates, Prof. Eckart Liebau. „Deshalb fordern wir eine qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichende Grundversorgung. Teilhabe kann man nur ermöglichen, Zugänge jedoch gestalten.“
Durch die Analyse der Praxis, der Voraussetzungen und der aktuellen Qualitätskataloge Kultureller Bildung öffnet der unabhängige Expertenrat Perspektiven, wie Teilhabe an Kultureller Bildung gelingen kann. Dabei werden vier Ebenen als wesentlich benannt:

Teilhabe als Qualitätsmerkmal
Teilhabe zu ermöglichen und die Zugänge entsprechend zu gestalten, ist nach Analyse des Rates ein zentrales Qualitätsmerkmal von Kultureller Bildung. Diversität und multikulturelle Besonderheiten der Gesellschaft müssen bei der Konzeption von Angeboten immer mitgedacht werden. Den Künsten kommt dabei nach Ansicht des Rates eine maßgebliche Bedeutung zu. Im Umgang mit den Künsten können essenzielle Erfahrungen mit Andersartigkeit und Vielfalt gemacht werden.

Grundversorgung mit Kultureller Bildung garantieren
Der Rat sieht Kulturelle Bildung als Menschenrecht an, das allen Menschen einen Anspruch auf ästhetische Erfahrungen und Teilhabe an einer Allgemeinbildung in den Künsten zusichert. „Der Wunsch nach ‚Kultur für alle‘ oder einzelne Programme reichen nicht aus. Die großen Lücken in der Grundversorgung müssen geschlossen werden.“, fordert Liebau. Insbesondere mahnt der Expertenrat eine gezielte Verankerung der Kulturellen Bildung im Elementarbereich an sowie die Sicherung und den Ausbau der Angebote in den künstlerischen Fächern der Schule.
Auch der den Expertenrat tragende Stiftungsverbund sieht sich dabei in der Pflicht: „Strukturen und Programme müssen sich gegenseitig ergänzen. Die Stiftungen des Verbunds fühlen sich dafür verantwortlich, mit Beispielen guter Praxis tragfähige Modelle bereitzustellen. Diese sollen zu einer systemischen Verankerung von Kultureller Bildung beitragen.“, erläutert Winfried Kneip, Vorstandsmitglied des Stiftungsverbunds und Geschäftsführer der Stiftung Mercator.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf kulturelle Teilhabe. Die – ohnehin sehr knapp bemessenen – Mittel versanden bisher jedoch aufgrund administrativer Hürden und mangelnder Informationen. „Ziel des Pakets war, dass die Fördermittel wirklich bei den Kindern ankommen. Davon sind wir, zumindest was die kulturelle Teilhabe angeht, weit entfernt.“, konstatiert der Vorsitzende des Rates.

Fehlende Daten erheben – Monitoring für Kulturelle Bildung
Der Rat kritisiert die unzureichende empirische Aufarbeitung und Analyse der Angebote in der Kulturellen Bildung. „Wir wissen beispielsweise immer noch viel zu wenig über Umfang und Qualität des tatsächlich erteilten Unterrichts in den künstlerischen Fächern oder über fachfremd erteilten Unterricht.“, stellt Liebau fest. Der Rat fordert deshalb ein regelmäßiges empirisches Monitoring für den gesamten Bereich der Kulturellen Bildung und den Ausbau der Forschung.

Partizipation und Kooperation fördern
Um Teilhabe wirklich zu ermöglichen, halten die Experten die weitere Entwicklung partizipativer Planungsverfahren in der Kulturellen Bildung für erforderlich. Bei der Besetzung von entscheidenden Stellen und der Zusammensetzung von Teams ist es wichtig, auch die Perspektiven von benachteiligten Gruppen und von Minderheiten systematisch einzubeziehen. Unklare oder konfligierende Interessenlagen und diffuse Zuständigkeiten sind Teilhabe-Hindernisse, die schon auf der Ebene der politischen Themen-Setzung entstehen. Bund und Länder sind gefragt, gesetzliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kulturelle Bildung ein garantierter Teil der Allgemeinbildung werden kann.

Der Rat präsentiert seine Denkschrift im Maxim Gorki Theater in Berlin, weil es mit außergewöhnlichen Ansätzen auch im Jugendtheater Gorki X erfolgreich ist. Shermin Langhoff, Intendantin des Maxim Gorki Theaters und Mitglied des Rates, beschreitet mit ihrem Ensemble neue Wege der Teilhabe und der Programmgestaltung – z. B. mit der pädagogischen Konzeption des Stücks „Kritische Masse“ unter der Leitung von Suna Gürler. Das Gorki Theater wurde soeben als „Theater des Jahres 2014“ ausgezeichnet.

Über den Rat für Kulturelle Bildung
Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Lage und Qualität Kultureller Bildung in Deutschland analysiert und auf der Basis von Analysen, Denkschriften und Studien Empfehlungen an Politik, Wissenschaft und Praxis ausspricht. Ihm gehören 14 Mitglieder an, die in verschiedenen Bereichen der Kulturellen Bildung verankert sind: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Kulturwissenschaften, Neurowissenschaften, Medien, Kulturpolitik, Kulturelle Bildung, bildende Kunst und Theater.

Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative von Stiftung Mercator, ALTANA Kulturstiftung, Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, PwC-Stiftung, Siemens Stiftung und der Vodafone Stiftung Deutschland.

Zur Publikation SCHÖN DASS IHR DA SEID. KULTURELLE BILDUNG: TEILHABE UND ZUGÄNGE

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