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BMBF-Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsvorhaben zur kulturellen Bildung


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, einen Forschungsschwerpunkt zur kulturellen Bildung einzurichten.

Kulturelle Bildung trage neben der Vermittlung künstlerisch-kreativer Kompetenzen auch wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Sie fördere die Motivation, sich langfristig mit Kunst und Kultur auseinanderzusetzen. Auswirkungen werden auch auf Kreativität, Problemlösungskompetenz, Teamfähigkeit etc. erwartet. Viele Fragen zur kulturellen Bildung seien bisher kaum oder gar nicht beforscht. Zusammenhänge werden zwar vermutet, sind jedoch nicht durch fundierte Forschungsergebnisse belegt.

Es fehlen insbesondere gesicherte und systematische Erkenntnisse bezogen auf:

  • Angebot (eingesetzte Ressourcen) und Nachfrage (erreichte Teilhabe),
  • die künstlerischen Wirkungen und die Transferwirkungen kultureller Bildung,
  • Gelingensbedingungen erfolgreicher Kooperation zwischen Kultur und Bildung sowie
  • zur Qualität kultureller Bildung.

Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im wissenschaftlichen und praktischen Diskurs zur kulturellen Bildung werden mit der Fördermaßnahme folgende Ziele verfolgt:

  • Theoretische/methodische Weiterentwicklung der Forschung zur kulturellen Bildung,
  • Schließung thematischer Forschungslücken,
  • Bereitstellung fundierter Expertisen für die Gestaltung zukünftiger Angebote zur kulturellen Bildung.

Mit den Ergebnissen der Forschungsprojekte soll eine Basis für die Gestaltung zukünftiger Förderprogramme zur kulturellen Bildung geschaffen werden.

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. 

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 12. Februar 2016 (Datum des Eingangsstempels im Projektträger) zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form sowohl auf dem Postweg als auch in elektronischer Form über das Antragsportal pt-outline (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/KUBIFO) vorzulegen.

Alle Informationen unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1094

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