Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte, die in Berlin realisiert werden. Insbesondere Projekte zu den Themen Nationalsozialismus, SED-Diktatur, Kolonialismus, Migrations- und Demokratiegeschichte sind förderfähig. Ziel ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins Projekte gegenwartsbezogener historischer Bildungsarbeit zu fördern.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen, Vereine, fachspezifische Interessengemeinschaften sowie Einzelpersonen. Gefördert werden Projekte, die im bisherigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden konnten (insbesondere kooperative Projekte freier Berliner Kulturschaffender und landesgeförderter Einrichtungen). Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist der 1. Januar 2017. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Voraussetzungen für eine Förderung sind: Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt und arbeitet in Berlin bzw. der Berlinbezug ist durch die antragstellende Berliner Institution gegeben und die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin sichtbar werden.
Über die Auswahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät der Historische Beirat des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. August 2016!