Der Rat für Kulturelle Bildung hat fünf Anforderungen zur kulturellen Teilhabe für alle veröffentlicht. Der zwölfköpfige, unabhängige Expertenrat stellte dabei die Qualitätsfrage ins Zentrum seiner Arbeit: Eine wesentliche Dimension der Qualität sei dabei die Frage der Teilhabe. Wer aber Teilhabe erreichen wolle, müsse quantitativ hinreichende Zugänge eröffnen und qualitativ hochwertige Angebote machen.
Um dem Anspruch „Kultur für alle“ tatsächlich gerecht werden können, hat der Rat mit Blick auf die nahende Bundestagswahl 2017 die fünf wichtigsten politischen Aufgaben veröffentlicht:
1. Die künstlerischen Fächer und Bereiche im formalen Bildungsbereich müssen ausgebaut und aufgewertet werden, auch im Blick auf Abschlüsse und Berechtigungen.
2. Die Kulturelle Bildung im non-formalen Bereich muss auch in ihrer Qualitätsentwicklung systematisch gefördert werden.
3. Der Auf- und Ausbau Kommunaler Kultureller Bildungslandschaften ist besonders im Blick auf die Ganztagsangebote in der vorschulischen und schulischen Bildung eine dringende gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
4. Dabei muss eine evidenzbasierte Politik im Bereich der Kulturellen Bildung wesentlich stärker nach den wissenschaftlichen und den künstlerischen Grundlagen fragen. Notwendig sind ein regelmäßiges, umfassendes, unabhängig durchgeführtes wissenschaftliches Monitoring der Kulturellen Bildung und ein systematischer Ausbau der Forschung.
5. Nötig ist darüber hinaus die Weiterentwicklung von Strukturen der Qualitätsentwicklung und -sicherung auf wissenschaftlicher und künstlerischer Grundlage, etwa im Rahmen eines von Bund, Ländern, Gemeinden und Zivilgesellschaft getragenen Qualitätsinstituts.