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Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung schreibt Fördersäule 2 für stadtweite Projektformate aus

Die Antragsfrist am 15. Februar 2018*

Die Ausschreibung der Fördersäule 2 für das Jahr 2018 hat begonnen und endet am 15. Februar 2018*.

Gefördert werden umfangreiche stadtweite und strukturbildende Projektvorhaben, die junge Menschen aus Bildungs- oder Jugendinstitutionen in mindestens sechs Berliner Bezirken einbeziehen. Die Förderung kann jeweils für bis zu zwölf Monate gewährt werden und umfasst Fördermittel ab derzeit 20.001 €**.

Formale Vorgabe ist die Kooperation von Kunst- oder Kulturpartnern (Künstler*in, freie Gruppe, Kulturinstitution) mit Partnern aus dem Bereich Bildung (Schule, Kita, Universität, etc.) oder Jugend (Jugendclubs, Vereine, Jugendkulturzentren, etc.).

Gefördert werden Kooperationsprojekte, welche die eigenen Lebenswelten und Themen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre künstlerisch verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von jungen Menschen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen.

Dabei wird in der Fördersäule 2 neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen Qualität auch auf einen überzeugenden strukturbildenden Ansatz der Projekte geachtet.

Anträge können ab sofort über das Online-System des Projektfonds gestellt werden, die Projekte können frühestens im Mai bis spätestens im Dezember 2018 beginnen.

Auf der Webseite www.projektfonds-kulturelle-bildung.de sind Kurzinformationen zum Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung und eine Orientierungshilfe zum Online-Antrag in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Farsi, Hebräisch, Russisch und Türkisch als PDFs abrufbar. Beratungsgespräche können zudem auf Englisch durchgeführt werden. Die Antragsstellung erfolgt in deutscher Sprache.

Für Anträge in dieser Fördersäule wird eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung empfohlen.

*vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 des Berliner Abgeordnetenhauses.

**im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2018/2019 kann es zu einer Aufstockung des Berliner Projektfonds unter anderem bezüglich der Förderhöchstsummen je Fördersäule kommen. Sodann ist eine Beantragung von Fördermitteln ab 23.001 € in der Fördersäule 2 möglich. Weiterhin können alsdann Projekte mit einem hohen Eigenmittelanteil, die in mindestens 3 Berliner Bezirken stattfinden und in deren Rahmen eine dauerhafte Verankerung kultureller Bildungsangebote in Kultur-, Bildungs- oder Jugendeinrichtungen stattfindet, in der Fördersäule 2 beantragt werden. Bitte informieren Sie sich ggf. ab dem 18. Dezember auf der Homepage des Projektfonds über die Aktualisierungen: www.projektfonds-kulturelle-bildung.de oder melden Sie sich bei Rückfragen unter unten stehendem Kontakt.

Informationen und Ansprechpartner:
Geschäftsstelle Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Kulturprojekte Berlin GmbH
Klosterstr. 68
10179 Berlin
Tel.: (030) 247 49 800

fondsinfo@kulturprojekte.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.de

 

 

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