Berliner Projektfonds startet ins Jahr 2017
Sondermittel werden aufgestockt und neuen Gremien aufgestellt
Kulturelle Bildung für jeden jungen Menschen, unabhängig von sozialer und ökonomischer Situation oder aufenthaltsrechtlichen Status, das ist das Credo des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung.
Seit 2008 werden jährlich zirka 230 künstlerische Bildungsprojekte zwischen Kulturpartnern und Bildungs- oder Jugendeinrichtungen unter der aktiven Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefördert. Dafür stehen in verschiedenen Fördersäulen jährlich 2 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit einer Aufstockung von 750.000 Euro speziell für Projektarbeit von und mit Geflüchteten ist der Fonds für 2017 nun erhöht worden. Die Mittel stammen aus dem Masterplan Integration und Sicherheit, davon 500.000 € von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, 100.000 € von der Senatsverwaltung für Bildung sowie 150.000 € aus der Senatsverwaltung für Jugend. Bereits im vergangenen Jahr sind zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für diese Zielgruppe durch beide Senatsverwaltungen bereitgestellt worden.
Ebenfalls sind die Gremien des Förderprogramms turnusmäßig neu aufgestellt worden.
Dem neu berufenen Beirat gehören an: Sigrid Klebba (Staatsekretärin für Jugend und Familie), Mark Rackles (Staatsekretär für Bildung), Dr. Torsten Wöhlert (Staatssekretär für Kultur), Leontine Meijer-van Mensch (Programmdirektorin des Jüdischen Museums Berlin), Esra Küçük (Leitung Gorki Forum/Maxim Gorki Theater), Barbara Meyer (Geschäftsführerin des JugendKunst- und Kulturhauses Schlesische27), Markus Schega (Schulleiter der Nürtingen Grundschule). Der Beirat spricht die Förderempfehlungen für stadtweite, strukturbildende Projekte in der Fördersäule 2 aus.
In die Jury wurden folgende Personen berufen: Olad Aden, Kunigunde Berberich, Chang Nai Wen, Constanze Eckert, Saraya Gomis, Sandra Ortmann und Branka Pavlovic. Die Jury entscheidet in der Fördersäule 1 über temporäre Projekte mit Innovationscharakter und erstellt für den Beirat ein Gutachten zu den Projektanträgen in der Fördersäule 2.
Die Gremien sind zunächst für jeweils zwei Jahre berufen.
Die Vergabe der Sondermittel erfolgt im Rahmen der regulären Förderpraxis. Diese richtet sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren.
Alle Fristen für Anträge, die Förderrichtlinien, das Online-Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf www.projektfonds-kulturelle-bildung.de
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