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Arbeitsstipendien für nichtdeutsche Literatur

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt im Jahr 2018 - nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel – erstmals Arbeitsstipendien für Berliner Autor*innen, die nicht in deutscher Sprache schreiben.

Gefördert werden Schriftsteller*innen mit 1. Wohnsitz in Berlin. Ein entsprechender Nachweis ist mit der Online Bewerbung als Anlage einzureichen. Die Antragsteller*innen dürfen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht
mehr im Regelstudium eines literarisch-ausbildenden Studiengangs (Leipzig, Hildesheim) befinden.

Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Aus- und Fortbildung bestimmt. Die Arbeitsstipendien sind außerdem dazu gedacht, mit Hauptwohnsitz in Berlin lebenden Autor*innen belletristischer Literatur (keine Dramatik) in die Lage zu versetzen,
sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können.

In der Zeit des Stipendiums soll die Möglichkeit bestehen
a) Entwürfe zu realisieren
b) begonnene Arbeiten fortzusetzen
c) Texte zu vollenden.

Es muss bereits eine Textprobe von ca. 20 Normseiten vorliegen. Die Definition einer Normseite können Sie z.B. bei Wikipedia einsehen. Zweck der Stipendienvergabe ist es außerdem, die Berliner literarische Szene durch die Förderung innovativer Texte und deren Autori*innen lebendig zu erhalten.
Kriterium für die Vergabe der Stipendien ist ausschließlich die Qualität der literarischen Arbeit.

Es sollen Schriftsteller*innen gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.

Die sechs Stipendien werden für einen Zeitraum von in der Regel 12 Monaten vergeben. Die Stipendien sind mit 24.000 Euro dotiert und werden voraussichtlich in zwölf monatlichen Teilbeträgen à 2.000 Euro ausgezahlt.

Es ist zu beachten, dass die Onlinebewerbung am Abgabetag
19.10.2017 bis spätestens 18 Uhr abgesandt sein muss!

Der Link zum Online-Formular kann im Internet unter
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/
aufgerufen werden.

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