Zur Stärkung von Akteur*innen, die ausschließlich für Kinder und Jugendliche Theater machen, vergibt die Kulturverwaltung des Berliner Senats in diesem Jahr eine einmalige Sonderförderung für den Ausbau, den Erhalt und die Ausstattung von Produktionsstrukturen sowie Preise für Kulturschaffende im Bereich Kinder- und Jugendtheater.
Ziel der einmaligen Sonderförderung ist es, den Spielbetrieb von Kinder- und Jugendtheater zu erhalten bzw. sicherzustellen. Es können hier nur Maßnahmen gefördert werden, die ab dem 15.09.2018 beginnen und zum 31.12.2018 enden werden.
Mit den Preisen sollen Einzelkünstler*innen, Gruppen und Theater gewürdigt und ausgezeichnet werden, die mit ihrer bereits geleisteten Arbeit und Engagement die Theaterlandschaft Berlin bereichern und ein kulturelles Angebot für Kinder und Jugendliche sichern. Es sollen 10 Preise à 10.000 € vergeben werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und hier ein professionelles, künstlerisches Programm für Kinder und Jugendliche anbieten.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind in den Informationsblättern auf der Webseite der Kulturverwaltung beschrieben.
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Die entsprechenden Online-Formulare werden in Kürze unter diesen Link erhältlich sein.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2018 um 18.00 Uhr.