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Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung startet zweite Ausschreibung der Fördersäule 1 für 2019
Bis 14. Mai 2019 können Kooperationsprojekte bis 23.000 Euro beantragt werden – auch Residenzen und Dependancen förderbar! Antragsfitness: 26. und 27. März
Ab sofort können wieder künstlerische Bildungsprojekte, die unter aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 J.) stattfinden, in der Fördersäule 1 des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung beantragt werden. Eine Unterstützung geförderter Projektvorhaben mit Summen zwischen 5.001 und 23.000 Euro ist möglich. Maßgeblich ist dabei eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).
Was wird gefördert?
Künstlerische Aktivitäten, die möglichst engen Bezug auf die Lebenswelten und Themen der jungen Teilnehmenden nehmen, können unterstützt werden. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden innovative Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und ihren Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.
Gefördert werden können Vorhaben mit typischem Projektcharakter. Solche Vorhaben sind zeitlich klar begrenzt. Inhalte und Durchführung sind im Antrag schon beschreibbar. Es können aber auch Vorhaben unterstützt werden, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen – in Form von Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Konkrete Projekte entwickeln sich hier erst beim gemeinsamen Kennenlernen. Solche Niederlassungen sollen langfristige Veränderungen in den internen Strukturen der beteiligten Einrichtungen ermöglichen.
Anträge für die Fördersäule 1 werden über das Online-System des Projektfonds gestellt. Geförderte Vorhaben können frühestens im Juli bis spätestens Dezember 2019 beginnen. Die Einsendefrist endet am 14. Mai 2019.
Detaillierte Förderbestimmungen, das Online-Antragsformular und weitere Informationen sind auf der Internetseite www.projektfonds-kulturelle-bildung.de zu finden.
Hinweis: Für überjährige Projekte gilt die Ausschreibung vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2020/2021 des Berliner Abgeordnetenhauses.
Fit für die Antragsstellung!
Am 26. und 27. März von 16 bis 18 Uhr bieten wir jeweils eine „Antragsfitness“ im Podewil in der Klosterstraße 68 in Berlin-Mitte an. Die Veranstaltung informiert über grundsätzliche Aspekte der Förderung des Fonds, Antragsformular und Finanzplanung. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt, um eine Anmeldung wird gebeten unter: bit.ly/2thjS6G
Die Veranstaltungen finden in deutscher Lautsprache und nach Bedarf am 26.3. mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS) statt. Wir bitten um Verständnis, dass eine Übersetzung in DGS nur nach Anmeldung bis zum 12. März gewährleistet werden kann.
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