Für Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten steht ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Angesprochen sind damit insbesondere die Bereiche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Es können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden, wenn glaubhaft versichert wird, dass der Zuschuss nötig ist, weil die Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist. Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden. Bevor die Soforthilfe greift, sollen zuerst Hilfsmaßnahmen des Bundes in Anspruch genommen werden. Ab 27.03.2020 ist eine Beantragung möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
Soforthilfe II: Maßnahmen des Berliner Senats für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen
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