Für Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten steht ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Angesprochen sind damit insbesondere die Bereiche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Es können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden, wenn glaubhaft versichert wird, dass der Zuschuss nötig ist, weil die Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist. Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden. Bevor die Soforthilfe greift, sollen zuerst Hilfsmaßnahmen des Bundes in Anspruch genommen werden. Ab 27.03.2020 ist eine Beantragung möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
Soforthilfe II: Maßnahmen des Berliner Senats für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen
Handlungsempfehlungen des Berliner Runden Tisches Kulturelle Bildung (BeRuTiKuBi) im Kontext Schule und Kita veröffentlicht
Seit Herbst 2024 arbeiten im Berliner Runden Tisch Kulturelle Bildung im Kontext Schule und Kita (BeRuTiKuBi) Vertreter*innen aus Programmen der Kulturellen Bildung, Schule und Kita, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Dialog …
Kostenlose Impulsberatungen zur Schutzkonzeptenwicklung
Seit Oktober bis Dezember 2025 unterstützt die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) Träger der Kulturellen Bildung dabei, Schutzkonzepte zu entwickeln. Die Beratung erfolgt online oder per E-Mail, …
Mittelkürzungen in der kulturellen Bildung verhindern!
In einem offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh (SPD) und Dirk Stettner (CDU), sowie die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie und die Mitglieder des Ausschusses für …