Für Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten steht ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Angesprochen sind damit insbesondere die Bereiche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Es können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden, wenn glaubhaft versichert wird, dass der Zuschuss nötig ist, weil die Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist. Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden. Bevor die Soforthilfe greift, sollen zuerst Hilfsmaßnahmen des Bundes in Anspruch genommen werden. Ab 27.03.2020 ist eine Beantragung möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
Soforthilfe II: Maßnahmen des Berliner Senats für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen
Kinder und Jugendliche fördern – Zukunftsperspektiven schaffen. „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2028 – 2033) jetzt sichern
2027 geht die 3. Förderphase im Bundesförderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach fünf Jahre zuende. Die Förderung im Rahmen von Kultur macht stark erfolgt über 27 bundesweit agierende …
Veranstaltungen mit Deutscher Gebärdensprache: Diskriminierungskritischer Leitfaden für Organisator*innen
kultur_formen und Diversity Arts Culture haben einen neuen Leitfaden als Teil einer Serie zu barrierefreiem Veranstalten veröffentlicht: Veranstaltungen mit Deutscher Gebärdensprache: Diskriminierungskritischer Leitfaden für Organisator*innen. Viele Kulturinstitutionen haben in den letzten Jahren …
Handlungsempfehlungen des Berliner Runden Tisches Kulturelle Bildung (BeRuTiKuBi) im Kontext Schule und Kita veröffentlicht
Seit Herbst 2024 arbeiten im Berliner Runden Tisch Kulturelle Bildung im Kontext Schule und Kita (BeRuTiKuBi) Vertreter*innen aus Programmen der Kulturellen Bildung, Schule und Kita, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Dialog …