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Soforthilfe II: Maßnahmen des Berliner Senats für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen

Für Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten steht ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Angesprochen sind damit insbesondere die Bereiche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Es können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden, wenn glaubhaft versichert wird, dass der Zuschuss nötig ist, weil die Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist. Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden. Bevor die Soforthilfe greift, sollen zuerst Hilfsmaßnahmen des Bundes in Anspruch genommen werden. Ab 27.03.2020 ist eine Beantragung möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
 

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Materialiensammlung "Wissen für eine starke Demokratie"

Rechtsextremismus, Populismus, Desinformation: Wie können zivilgesellschaftliche Akteure auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagieren? Und welche Handlungsspielräume gibt es für Fachkräfte? Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) stellt seit …

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Neuer Koalitionsvertrag stärkt Kulturelle Bildung, aber keine Kinderrechte

Union und SPD haben den Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vorgestellt. Viele der bildungs-, jugend- und kulturpolitischen Anliegen, für die sich die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder und Jugendbildung (BKJ) und ihre …

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Publikation "Kinderrechte im digitalen Raum pädagogisch begleiten"

Junge Menschen haben das Recht auf einen Zugang zu Medien. Damit Kinder und Jugendliche sicher und selbstbestimmt im digitalen Raum agieren können, ist es wichtig, dass sie ihre Rechte kennen, …