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Soforthilfe II: Maßnahmen des Berliner Senats für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen

Für Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten steht ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Angesprochen sind damit insbesondere die Bereiche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Es können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden, wenn glaubhaft versichert wird, dass der Zuschuss nötig ist, weil die Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist. Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden. Bevor die Soforthilfe greift, sollen zuerst Hilfsmaßnahmen des Bundes in Anspruch genommen werden. Ab 27.03.2020 ist eine Beantragung möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
 

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Kreativ, bunt und voller Abwechslung

Auch in diesem Sommer erwartet Kinder und Jugendliche in Berlin eine Ferienzeit voller Kreativität, Spiel, Bewegung und Abenteuer: Der Berliner Sommerferienkalender bündelt erneut zahlreiche spannende Angebote und macht sichtbar, wie …

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#KulturelleBildungWirkt

Ab dem 19. Juni 2025 bringt die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ) Berlin e.V. gemeinsam mit ihren Mitgliedseinrichtungen künstlerische Mitmachaktionen vor das Berliner Abgeordnetenhaus (Niederkirchnerstr. 5, 10117 Berlin) – direkt …

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Publikation „Awareness im Kulturbereich“ - Wegweiser für achtsame Veranstaltungen

Täglich begegnen sich Kulturtätige und Kulturinteressierte an verschiedenen Orten, in unterschiedlichen Rollen und Kontexten. Diese Begegnungen bieten viele Möglichkeiten, neue Erfahrungen zu machen. Wir treffen uns für einen kreativen Austausch, …