Soforthilfe II: Maßnahmen des Berliner Senats für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen
Für Selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten steht ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Angesprochen sind damit insbesondere die Bereiche Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Es können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden, wenn glaubhaft versichert wird, dass der Zuschuss nötig ist, weil die Existenz aufgrund der Corona-Krise gefährdet ist. Der Zuschuss kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden. Bevor die Soforthilfe greift, sollen zuerst Hilfsmaßnahmen des Bundes in Anspruch genommen werden. Ab 27.03.2020 ist eine Beantragung möglich. Nähere Infos finden Sie hier.
Engage in Inclusion!
Was gibt es bei inklusiven Projekten mit jungen Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu beachten? Wo lauern Barrieren und wie kann ich sie abbauen? Der Wegweiser "Engage in Inclusion" …
Publikation: "Making a Difference 2018 – 2024. Anti-ableistische Kulturpraxis im Tanz entwickeln, kultivieren und stärken" erschienen
In der Publikation „Making a Difference 2018 – 2024. Anti-ableistische Kulturpraxis im Tanz entwickeln, kultivieren und stärken“ werden Einblicke in die Arbeitspraxis behinderter, Tauber und chronisch kranker Künstler*innen mit einem …
Kubinaut Online-Coaching: Barrierefrei kommunizieren auf Social Media
Dienstag, 16.4.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr, online nach Anmeldung Ort: Zoom-Link wird ein Tag vor Veranstaltung verschickt Technisches Onboarding: Ab 9:45 erhalten Sie bei Bedarf eine kurze Einführung zu den …