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Darlehen und Überbrückungshilfen für gemeinnützige Organisationen

Viele soziale Einrichtungen für Familien, Kinder, Jugendliche, hilfsbedürftige und ältere Menschen haben durch die Covid-19-Pandemie Umsatzeinbußen. Durch gut verzahnte Hilfsmaßnahmen soll ihre Existenz gesichert werden. Von den Hilfsmaßnahmen profitieren unter anderen Schullandheime und Jugendbildungsstätten.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat die Bundesregierung gezielte, eng verzahnte Maßnahmen für Organisationen und Einrichtungen auf den Weg gebracht, um Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft zu sichern und aufrechtzuerhalten.

Die Hilfsmaßnahmen für gemeinnützige Organisationen ruhen auf drei Säulen: der Unterstützung als Darlehen, Unterstützung als Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen und im Rahmen der Strukturstärkung durch ein Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe.

Mit dem KfW-Sonderkreditprogramm werden Bundesmittel bereitgestellt, um die Länder effektiv und schnell dabei zu unterstützen, gemeinnützige Organisationen zu stabilisieren. Der Bund stellt dafür eine Milliarde Euro bereit.

Mit den Überbrückungshilfen, die die Bundesregierung am 12. Juni beschlossen hat, können viele Umsatzeinbußen aufgefangen werden. Jugendherbergen, Schullandheime oder Träger von Jugendeinrichtungen oder der Behindertenhilfe können seit Anfang Juli die Gelder für die Monate Juni bis Augst ausgezahlt bekommen. Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt wird das Bundesfamilienministerium ab September ein Anschlussprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro starten. 

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