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Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung – Erste Ausschreibung der Fördersäule 1 für 2021

Antragsfrist: 28. Oktober 2020 für Kooperationsprojekte zwischen 5.001 und 23.000 Euro
Online „Antragsfitness“: 8. sowie 9. September 2020, bei Bedarf am 8. September mit DGS-Verdolmetschung

Die erste Ausschreibungsrunde der Fördersäule 1 des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung für das Jahr 2021 hat begonnen. Bis zum 28. Oktober 2020 haben künstlerische Bildungsprojekte die Möglichkeit, Anträge auf Förderung zu stellen – in Höhe von insgesamt 5.001 bis 23.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Was wird gefördert?

Der Projektfonds unterstützt Vorhaben, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu einschließlich 27 Jahren aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen. In jedem Projekt arbeitet mindestens ein*e Kunstpartner*in mit mindestens einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung zusammen. Zum Beispiel kooperiert ein*e Künstler*in, eine freie Gruppe oder eine Kultureinrichtung mit einer Schule, einer Kita oder einem Jugendclub.

Geförderte Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass die künstlerischen Aktivitäten der Teilnehmenden engen Bezug auf ihre eigenen Lebenswelten und Themen nehmen. Die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bringen sich mit ihren eigenen Meinungen ein und bestimmen den Projektverlauf mit. Aus dem Konzept sollte hervorgehen, wie die tatsächlichen Bedarfe der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die über einen innovativen Ansatz konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und ihren Methoden ermöglichen. Neben den künstlerischen und pädagogisch-partizipativen Kriterien ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Zum einen können Vorhaben mit typischem Projektcharakter gefördert werden. Solche Vorhaben sind zeitlich klar begrenzt. Inhalte und Durchführung sind im Antrag schon beschreibbar. Es können zum anderen aber auch Vorhaben unterstützt werden, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen – in Form von Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Konkrete Projekte entwickeln sich hier erst beim gemeinsamen Kennenlernen. Solche Niederlassungen sollen langfristige Veränderungen in den internen Strukturen der beteiligten Einrichtungen ermöglichen.

Antragstellung

Anträge für die Fördersäule 1 werden über das Online-System des Projektfonds sowie postalisch gestellt. Geförderte Vorhaben beginnen frühestens im Januar und spätestens im Juni 2021.

Detaillierte Förderbestimmungen, das Online-Antragsformular und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Projektfonds unter www.projektfonds-kulturelle-bildung.de.

Fit für den Antrag!

Was für Vorhaben können gefördert werden? Nach welchen Kriterien bewerten die Entscheidungsgremien die Anträge? Wie sieht der Online-Antrag aus? Wie ist der Finanzplan aufgebaut? Diese Fragen werden in der digitalen „Antragsfitness“ beantwortet. Diese findet jeweils an folgenden Tagen über das Online-Tool Zoom statt:

Dienstag, 8. September
16:00 bis 18:00 Uhr
Bei Bedarf mit Verdolmetschung in Deutsche Gebärdensprache (DGS). Die Verdolmetschung kann nur nach Anmeldung bis zum 2. September gewährleistet werden.

Mittwoch, 9. September
11:00 bis 13:00 Uhr

Anmeldung

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Daher wird um Anmeldung gebeten unter: https://docs.google.com/forms/d/1w5_CBLogHI2Nml_JaOvfgqE7bGqvTASeNac5gOYzS3A/

Kontakt

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung
Spandauer Damm 19, 14059 Berlin
Tel.: 030 - 30 30 444 - 49
projektfonds@kulturelle-bildung.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.de

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