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Draussenstadt – Call for Action #1

Die Kulturprojekte Berlin GmbH vergibt aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in einem ersten Call noch im Oktober 2020 Aufträge für genehmigungsfähige Kulturveranstaltungen im Berliner Stadtraum, die an öffentlich zugänglichen Orten - draußen - bis Jahresende 2020 stattfinden müssen und für das Publikum kostenfrei sind. Bei „Draussenstadt – Call for Action #1“ können vom 28. September 2020, 12 Uhr bis zum 07. Oktober 2020, 18 Uhr Angebote in Höhe von jeweils bis zu 5.000 € brutto, in Ausnahmefällen, wie z.B. Reihen, auch in Höhe von bis zu 20.000 € brutto ausschließlich online eingereicht werden. Insgesamt werden in dieser Runde Aufträge im Wert von bis zu 500.000 € brutto an Berliner Kulturschaffende im Rahmen eines Juryverfahrens erteilt. Ein zweiter Call „Draussenstadt – Call for Action #2“ mit einem Gesamtvolumen von ebenfalls bis zu 500.000 € brutto wird vorrausichtlich Mitte November 2020 durch Kulturprojekte Berlin veröffentlicht. Der Durchführungszeitraum betrifft dann Veranstaltungen, die vom 01. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 stattfinden werden.

Mit der Vergabe der Aufträge soll auch in den nächsten Wochen und Monaten sichergestellt werden, dass das Berliner Kulturleben trotz vieler, teilweise sehr schmerzhafter Einschränkungen, weiterlebt und im Stadtraum sichtbar und präsent ist. Noch immer sind zahlreiche, sonst übliche Aufführungsorte Corona bedingt nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Kreative Veranstaltungsideen an ungewöhnlichen und neuen Orten sind nun gefragt, die auch in der kühlen Jahreszeit draußen umgesetzt werden können und publikumswirksam sind. Kunst und Kultur soll so weiterhin sichtbar und für Alle erreichbar sein.

Im Rahmen von „Draussenstadt – Call for Action #1“ können Angebote für die Durchführung von Veranstaltungen abgegeben werden. Eine Jury entscheidet nach Vorlage der formalen Voraussetzungen und Genehmigungsfähigkeit der Angebote über die Auswahl der Veranstaltungen, die dann von Kulturprojekte Berlin beauftragt werden. Zur Angebotsabgabe aufgerufen sind Einzelpersonen (Einzelunternehmer*innen, Freiberufler*innen und Soloselbständige) und juristische Personen, wie Unternehmen, Vereine, Verbände, Kollektive etc., die in Berlin freiberuflich/selbstständig oder gewerblich tätig und (an-)gemeldet sind. Einzelpersonen müssen zudem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sein. Es muss ein genehmigungsfähiges schlüssiges Konzept für eine Kulturveranstaltung im öffentlich zugänglichen Berliner Stadtraum eingereicht werden - umsonst und draußen. Darüberhinaus muss ein Finanzplan mit der Darstellung von Honorar- und Sachkosten übermittelt werden. Die durch die Jury ausgewählten und von Kulturprojekte Berlin beauftragten Veranstalter*innen sind selbst für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen sowie Versicherungen und für die Einhaltung sämtlicher Auflagen verantwortlich. Als Vertragspartner*in gegenüber Dritten müssen Abgaben und Gebühren selbstständig abgeführt werden. Mit Angebotsabgabe wird versichert, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung ein Hygienekonzept vorliegt und dieses umgesetzt wird. Kulturprojekte Berlin ist nicht für die Einhaltung der geltenden Verordnungen und deren Kontrolle und auch nicht für die Genehmigung der Veranstaltungen verantwortlich. 50% der beauftragten Gesamtsumme werden nach Erteilung des Auftrags, Unterzeichnung des Vertrags sowie Vorlage der Genehmigung überwiesen. Die zweiten 50% werden nach Durchführung und Nachweis der Veranstaltung augezahlt.

Detaillierte Informationen zum Programm und Angebotsverfahren finden Sie hier.

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