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Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung – Neue Ausschreibung der Fördersäule 1 für 2023

Antragsfrist: 5. Oktober 2022 für Projekte zwischen 5.001 und 23.000 Euro
Digitale Info-Veranstaltung: 7. September 2022 mit DGS-Übersetzung

Bis zum 5. Oktober 2022 haben künstlerische Bildungsprojekte die Möglichkeit, Anträge auf Förderung zu stellen – in Höhe von insgesamt 5.001 bis 23.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.

Was wird gefördert?

Der Projektfonds unterstützt Vorhaben, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von bis zu einschließlich 27 Jahren aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen. In jedem Projekt arbeitet mindestens ein*e Kunstpartner*in mit mindestens einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung zusammen. Zum Beispiel kooperiert ein*e Künstler*in, eine freie Gruppe oder eine Kultureinrichtung mit einer Schule, einer Kita oder einem Jugendclub.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in der aktuellen Ausschreibung sowie grundsätzlich in allen Fördersäulen des Berliner Projektfonds Projekte in Not- und Gemeinschaftsunterkünften für Menschen mit Fluchterfahrung beantragt werden können. Die Unterkünfte können als Partner für den Bereich Jugend/Bildung im Projekt kooperieren. Um spezifische Bedarfe der Teilnehmenden berücksichtigen zu können, können Ausgaben z.B. für Dolmetscher*innen oder psychologische Betreuer*innen im Projektbudget eingeplant und über die Zuwendung finanziert werden. 

In den Projekten stehen die künstlerischen Aktivitäten der Teilnehmenden in engem Bezug zu ihren eigenen Lebenswelten und Themen. Die Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bringen sich mit ihren eigenen Meinungen ein und bestimmen den Projektverlauf mit. Aus dem Konzept sollte hervorgehen, wie die Bedarfe der Teilnehmenden berücksichtigt werden. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die über einen innovativen Ansatz konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und ihren Methoden ermöglichen. Die Teilnehmenden sind beim Projekt selbst künstlerisch aktiv. Neben den künstlerischen und pädagogisch-partizipativen Kriterien ist die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Zum einen fördern wir Vorhaben mit typischem Projektcharakter. Solche Vorhaben sind zeitlich klar begrenzt. Inhalte und Durchführung sind im Antrag schon beschreibbar. Zum anderen unterstützen wir aber auch Vorhaben, die eher einer experimentellen Partnerschaft entsprechen – in Form von Niederlassungen von Einzelkünstler*innen („Residenzen“) oder von Kultureinrichtungen („Dependancen“) in Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen. Konkrete Projekte entwickeln sich hier erst beim gemeinsamen Kennenlernen. Solche Niederlassungen sollen langfristige Veränderungen in den internen Strukturen der beteiligten Einrichtungen ermöglichen.

Antragstellung

Anträge für die Fördersäule 1 werden über das Online-System des Projektfonds ausgefüllt und dann per Post verschickt. Geförderte Vorhaben beginnen frühestens im Januar und spätestens im Juni 2023. 

Detaillierte Förderbestimmungen, das Online-Antragsformular und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Projektfonds unter www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin.

Fit für den Antrag!

Welche Vorhaben können gefördert werden? Nach welchen Kriterien bewerten die Entscheidungsgremien die Anträge? Wie sieht der Online-Antrag aus? Wie ist der Finanzplan aufgebaut? Diese Fragen werden in der digitalen „Antragsfitness“ beantwortet. Diese findet online auf Zoom statt:

Mittwoch 07.09.2022
16:00 bis 18:30 Uhr 

Die Veranstaltung findet in deutscher Lausprache statt und wird in Deutsche Gebärdensprache übersetzt.

Anmeldung

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Daher bitten wir um eine Anmeldung bis 06.09. unter: 
https://campus.lamapoll.de/Anmeldung-Fit-fuer-den-Antrag-

Kontakt

Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung
c/o Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung 
Spandauer Damm 19, 14059 Berlin
Tel.: 030 - 30 30 444 49
projektfonds@kulturelle-bildung.berlin
www.projektfonds-kulturelle-bildung.berlin 

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