Das Kita-Chancenjahr ist ein wichtiges Thema im Bildungsbereich. Es soll sicherstellen, dass Kinder mit Sprachförderbedarf die benötigte Unterstützung bekommen und den Zugang zur frühkindlichen Bildung verbessern.
Daher werden Kinder, die im Rahmen der Sprachstandsfeststellung durch die Schulämter ein Sprachförderbedarf attestiert werden, künftig einen Sprachfördergutschein mitgegeben. Dieser "Willkommensgutschein" kann dann für den Besuch einer Berliner Kindertagesstätte genutzt werden. Zukünftig sollen Kitas freie Plätze für diese Zielgruppe an die Jugendämter melden, um Eltern bei der Suche nach einem Kitaplatz zu unterstützen.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: “Wir wollen, dass die schulgesetzlich verpflichtende Förderung für Kinder mit Sprachförderbedarf endlich zielgerichtet und konsequent umgesetzt wird. Und wir wollen, dass alle Kinder mit Sprachförderbedarf vor der Einschulung möglichst in den Regelangeboten gezielt gefördert werden, mit viel Unterstützung und Beratung, notfalls aber auch mit der Verpflichtung zur 18-monatigen Sprachförderung in einer unserer 2900 Kitas! Denn: Frühkindliche Bildung heißt: Chancen von Anfang an.“
Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie: „Durch die geplante automatische Zusendung des Kitagutscheins ab dem Kitajahr 2025/2026 erreichen wir künftig sämtliche Familien, und das bereits zu einem frühen Zeitpunkt. Darüber hinaus vereinfachen wir den Zugang zu Kindertagesstätten und bringen sie durch den “Willkommensgutschein” eher in Berührung mit dem kostenfreien Angebot für frühkindliche Bildung.“
Das Kita-Chancenjahr erweitert den Zugang zur frühkindlichen Bildung. Der “Willkommensgutschein” wird allen Kindern automatisch ab dem dritten Lebensjahr zugesandt. Hierfür werden in den beiden kommenden Jahren die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen.