Im Kontext aktueller Diskussionen um die Arbeit unabhängiger Fachjurys und staatlich geförderte Kulturprojekte haben der Rat für die Künste Berlin und der Deutsche Kulturrat eigene Stellungnahmen zur Kunstfreiheit veröffentlicht. Anlass waren unter anderem Vorfälle bei der Berlinale, beim Deutschen Buchhandlungspreis sowie Entwicklungen beim Hauptstadtkulturfonds.
Der Rat für die Künste Berlin betont die Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Kunst- und Meinungsfreiheit und kritisiert mögliche politische Eingriffe in die Arbeit unabhängiger Fachjurys sowie den Einsatz des sogenannten Haber-Verfahrens. Auch pauschale Extremismus- oder Antisemitismusklauseln, die einen Generalverdacht gegenüber Kulturschaffenden erzeugen könnten, werden abgelehnt.
Der Deutsche Kulturrat unterstreicht ebenfalls die Notwendigkeit, die Kunstfreiheit zu gewährleisten und die Unabhängigkeit von Juryentscheidungen zu sichern. Regelanfragen beim Verfassungsschutz oder politische Einflussnahmen auf Auswahlprozesse bewertet der Kulturrat kritisch.
Die genannten Beispiele – Berlinale, Deutscher Buchhandlungspreis und Hauptstadtkulturfonds – verdeutlichen die Sensibilität staatlich geförderter Kulturentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Unabhängigkeit von Juryempfehlungen.
Vor diesem Hintergrund möchte der Rat für die Künste Berlin den kulturpolitischen Diskurs weiter vertiefen und den Austausch zwischen Politik, Kulturszene und Öffentlichkeit fördern. Daher lädt er herzlich zum kulturpolitischen Zukunftsgespräch mit den Spitzenkandidat*innen der Berliner Wahl ein:
11. Juni 2026 um 18:00 Uhr in der Akademie der Künste @akademiederkuenste am Pariser Platz
»Was ist Berlin die Kultur wert?«
Elif Eralp @eliferalp (Die Linke), Werner Graf @grafwer (Bündnis 90/Die Grünen), Steffen Krach @steffenkrach (SPD) und N.N. (CDU)
im Gespräch mit Anne Schneider (Rat für die Künste Berlin)