Antragsfrist " Fonds Soziokultur - Der Jugend eine Chance" Fördermöglichkeiten
Die Allgemeine Projektförderung ist das Hauptförderprogramm des Fonds Soziokultur. Es steht unter dem Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“. Gefördert werden zeitlich befristete und modellhafte soziokulturelle Projekte im gesamten Bundesgebiet. Bewerben können sich kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine. Gefördert werden in der Regel maximal 70 % der Projektgesamtkosten, jedoch mind. 3.000€ bis maximal 30.000€.
Mit dem Förderprogramm Der Jugend eine Chance will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu wecken und zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen. Gefördert werden max. 2.000€, in der Regel max. 70 % der Projektgesamtkosten. Antragsberechtigt sind junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative oder einem Verein zusammengeschlossen haben.
Anträge können jedes Jahr bis zum 2. Mai und bis zum 2. November eingereicht werden. Der Termin am 2. Mai ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr des laufenden Jahres, jedoch nicht vor Mitte Juli starten. Der Termin am 2. November ist für Termine bestimmt, die im 1. Halbjahr des Folgejahres, allerdings nicht vor Ende Januar beginnen.
Antragsfrist: 02.05. und 02.11. jeden Jahres
Kontakt:
Klaus Kussauer
Tel.: 0228 / 971 447 90
E-Mail: info@fonds-soziokultur.de
Nähere Informationen: www.fonds-soziokultur.de

Datum und Uhrzeit
2. Mai 2021
2. Nov 2021
Adresse
Weberstr. 59 a
53113 Bonn
Barrierefreiheit
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