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Bezirkliche Projektförderung bis 5.000 € – Aktuelle Ausschreibungen des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2.930.000 Euro aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung. Im Rahmen der Fördersäule 3 werden künstlerisch-pädagogische Kooperationsprojekte, die in einem Berliner Bezirk stattfinden, mit bis zu 5.000 Euro gefördert.

Für das Jahr 2019 können noch in folgenden Berliner Bezirken (erneut) Anträge gestellt werden:

Tempelhof-Schöneberg: 16. April 2019
Charlottenburg-Wilmersdorf: 3. Mai 2019
Steglitz-Zehlendorf: 31. Mai 2019
Neukölln: 12. Juni 2019
Treptow-Köpenick: 15. Juni 2019

Das Antragsverfahren wird dezentral über die Fachbereiche Kunst und Kultur der jeweiligen Berliner Bezirksämter organisiert. Es gelten daher unterschiedliche Antragsverfahren und Fristen. Informationen hierzu sowie die bezirklichen Ansprechpartner*innen finden Sie unter www.kubinaut.de/de/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung/foerdersaeulen/

Förderbedingungen
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).
Gefördert werden künstlerische Aktivitäten, welche die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

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