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"Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" - Antragsfristen im Sommer

Rund ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland wächst aktuell in einer schwierigen sozialen Situation auf. Geringe Bildung, niedriges Einkommen oder Erwerbslosigkeit der Eltern schränken ihre Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg ein. Um auch diesen Kindern und Jugendlichen gute Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2013 lokale Bündnisse für Bildung bei der Umsetzung von außerschulischen Projekten der kulturellen Bildung.

Von 2018 bis 2022 wird das Programm fortgeführt. Für die zweite Förderphase stehen bundesweit 250 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden über 29 Programmpartner weitergeleitet. Dabei handelt es sich um bundesweit aktive Verbände aus den Bereichen Kunst, Kultur, Jugend und Soziales. Bei den Programmpartnern können Sie Anträge auf Projektförderung stellen. Mehr zu den allgemeinen Förderbedingungen bei Kultur macht stark finden Sie hier. Die Ausschreibungen der Programmpartner von Juni bis August 2020 finden Sie in der folgenden Übersicht:

15.06. Antragsfrist JEP-jung, engagiert, phantasiebegabt, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband

01.07. Antragsfrist bildungsLandschaften im Wohnumfeld spielend erforschen, gestalten und aneignen, BAG Spielmobile

26.07. Antragsfrist MeinLand - Zeit für Zukunft, Türkische Gemeinde in Deutschland

01.08. Antragsfrist talentCAMPus, Deutscher Volkshochschul-Verband (für Projekte in den Herbstferien)

16.08. Antragsfrist Zirkus macht stark, Zirkus für alle

24.08. Antragsfrist Zirkus gestaltet Vielfalt, Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik

31.08. Frist Interessensbekundung It`s Your Party-cipation, Deutsches Kinderhilfswerk (diese Frist bezieht sich auf Format 2 und 3, im Format 1 sind Anträge laufend bis acht Wochen vor Projektbeginn möglich.)

Zusätzlich ist bei folgenden „Kultur macht stark“-Programmen zurzeit eine Antragstellung möglich:

Movies in Motion – mit Film bewegen, Bundesverband Jugend und Film: Antragstellung ist laufend (mind. 3 Monate vor Projektbeginn) möglich

Total digital!, Deutscher Bibliotheksverband: Anträge außer der Reihe sind möglich. Nehmen Sie bitte Kontakt zum Projektbüro auf. Die reguläre Antragsfrist endet am 31.10.2020.

Zur Bühne, Deutscher Bühnenverein: Sie können ab sofort und ohne Frist Anträge für digitale Projekte stellen. Die reguläre Antragsfrist endet am 1.11.2020.

 

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